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   OLG Stuttgart, 03.12.2012 - 2 Ws 295/12   

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https://dejure.org/2012,41861
OLG Stuttgart, 03.12.2012 - 2 Ws 295/12 (https://dejure.org/2012,41861)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03.12.2012 - 2 Ws 295/12 (https://dejure.org/2012,41861)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03. Dezember 2012 - 2 Ws 295/12 (https://dejure.org/2012,41861)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW

    § 147 Abs. 1 Alt. 2 StPO; § 147 Abs. 4 S. 2 StPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Akteineinsicht in Originaltonbänder einer Telefonüberwachung; Beschränkung auf die Einsichtnahme in den Diensträumen der Polizei; Unanfechtbarkeit

  • strafrechtsiegen.de

    Beschwerde gegen Art und Weise der Besichtigung von Beweisstücken

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 147 Abs. 4
    Akteineinsicht in Originaltonbänder einer Telefonüberwachung; Beschränkung auf die Einsichtnahme in den Diensträumen der Polizei; Unanfechtbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 217
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Frankfurt, 11.08.2015 - 3 Ws 438/15

    Einsicht der Verteidigung in Telekommunikationsüberwachungsdateien

    Der Ausschluss der Anfechtbarkeit nach § 147 Abs. 4 S.2 StPO bezieht sich - anders als dies die Staatsanwaltschaft meint - auch hierauf (vgl. hierzu Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O. § 147 Rdnr. 32, OLG Stuttgart NStZ-RR 2013, 217, OLG Stuttgart StV 2003, 17, vgl. auch MK-Thomas/Kämpfer StPO 1. Aufl. 2014 § 147 Rdnr. 23, 40, die vervielfältigungsfähige Datenträger, wie TÜ-Mitschnitte bereits als Aktenbestandteile sehen).
  • OLG Celle, 26.08.2016 - 1 Ws 415/16

    Unanfechtbarkeit der Entscheidung über die Art und Weise der Gewährung von

    Die Entscheidung des Vorsitzenden über die Art und Weise der Gewährung von Akteneinsicht unterliegt gem. § 147 Abs. 4 Satz 2 StPO keiner Anfechtung (Hanseatisches OLG, Beschluss vom 27.5.2016 - 2 Ws 88/16 -, zitiert nach juris; OLG Frankfurt, StV 2016, 148; vgl. a. schon OLG Stuttgart NStZ-RR 2013, 217; Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO, 58. Aufl., Rn 32 zu § 147).
  • OLG Hamburg, 27.05.2016 - 2 Ws 88/16

    Akteneinsichtsrecht des Strafverteidigers: Statthaftigkeit der Beschwerde der

    Da hier eine Entscheidung des nach § 147 Abs. 5 S. 1 StPO zuständigen Kammervorsitzenden über die Art und Weise der Einsichtsgewährung in Aktenteile bzw. Beweisstücke in Gestalt einer Anordnung der Herausgabe einer DVD mit Kopien von Audiodateien an den Verteidiger nach § 147 Abs. 4 S. 1 StPO - mit damit einhergehender Ablehnung der von der Staatsanwaltschaft begehrten Versagung der Mitgabe - in Rede steht, ist nach Wortlaut und Wortsinn des § 147 Abs. 4 S. 2 StPO eine Anfechtung der Anordnung allgemein und damit von Seiten des Beschuldigten wie auch der Staatsanwaltschaft ausgeschlossen (so auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 11. August 2015, Az. 3 Ws 438/15; OLG Stuttgart, Beschlüsse vom 3. Dezember 2012, Az. 2 Ws 295/12, betreffend Beschwerde eines Verteidigers, sowie vom 12. November 2002, Az. 4 Ws 267/02, betreffend eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Anordnung der Übersendung einer Kopie der Videoaufzeichnung einer Zeugenvernehmung an einen Verteidiger, in OLGSt § 58a Nr. 1; SK-StPO/Wohlers § 147 Rn. 76 m.w.N.; SSW-StPO/Beulke § 147 Rn. 57 m.w.N.; KK-Laufhütte/Willnow § 147 Rn. 28; Knauer/Pretsch in NStZ 206, 307).
  • OLG Frankfurt, 13.09.2013 - 3 Ws 897/13

    Kein Anspruch des Verteidigers auf Anfertigung und Überlassung von Kopien der im

    6 Bei den Aufzeichnungen handelt es sich um Augenscheinsobjekte, die nach § 147 Abs. 4 StPO als Beweismittel anders als die Akte grundsätzlich nicht dem Verteidiger zu überlassen sind, sondern die er entsprechend § 147 Abs. 1 StPO besichtigen kann (Senatsbeschluss vom 13.09.2001 - 3 Ws 853/01; OLG Stuttgart, Beschluss vom 3.12.2012 - 2 Ws 295/12 "Mitgabeverbot" - jeweils zitiert nach juris; vgl. Wessing in BeckOK StPO, Stand: 28.01.2013, § 147 Rn. 18).
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